Mal wieder ein Schildbürgerstreich aus der Welt der Softwarepatente:
Patent für Hervorhebung von Suchbegriffen in Suchergebnisseiten liegt nun bei Google. Andere Suchmaschinenbetreiber und Webmaster können sich also warm anziehen.
Wenn jemand in seiner Webseite die Suchbegriffe farblich oder fett hervorhebt, verletzt er dann damit Patentrechte? Ich denke schon, dass es problematisch ist.