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Bitte. Hättest du aber auch selbst ergooglen können. Mehr habe ich nämlich auch nicht gemacht. Fleiß und ein bisschen Kreativität scheint schonmal nicht deine Stärke zu sein.Eliyas hat geschrieben:Erstmal Vielen Dank für die Informationen.
Nein, brauchst du nicht, sofern du unter 17.500 Euro Gewinn im Jahr bleibst. Für solche, und ähnliche Fragen, hast du aber eigentlich deinen Steuerberater und nicht primär dieses Forum auch wenn wir gerne helfen.Eliyas hat geschrieben: Da ich die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lasse, ist es mir aktuell einzig und allein wichtig jezt am Anfang alles richtig zu beantragen, so ist es mir immer noch schleierhaft ob ich als kleinunternehmer zwingend eine Umsatzsteuer ID benötige oder ob es hier Alternativen gibt.
Wenn du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer hast, musst du sie im Impressum angeben. Eine Steuer ID hingegen nicht. Google hilft dir aber auch hier, bei solchen Fragen. Faulheit hingegen nicht.Eliyas hat geschrieben: Eine weiter Frage die mich beschäftig ist, ob ich die umsatzsteuernummer oder steuer ID im Impressum unbedingt angeben muss?
Nein, zum Anfang musst du deine Einnahmen und Ausgaben monatlich, entweder allein, oder mit Hilfe des Steuerberaters dem Finanzamt melden. Das Finanzamt entscheidet dann irgendwann, ob es auch quartalsweise genügt. Hier hier hilft eine Auskunft des Steuerberaters mehr, als die Hilfe in diesem ForumEliyas hat geschrieben: Reicht es aus wenn ich die rechnungen einmal jm jahr quartalsweise von einem kalenderjahr erstelle un dann beim FA einreiche bzw. mein steuerberater?
Ich bin gerade eben auf etwas gestoßen und zwar heisst hier, dass man bis spätestens 31.05. im darauffolgenden Jahr seine Einkommensteuererklärung für Kleinunternehmer gemacht und eingereicht haben muss - ergo nicht jeden Monat ..Nein, zum Anfang musst du deine Einnahmen und Ausgaben monatlich, entweder allein, oder mit Hilfe des Steuerberaters dem Finanzamt melden. Das Finanzamt entscheidet dann irgendwann, ob es auch quartalsweise genügt. Hier hier hilft eine Auskunft des Steuerberaters mehr, als die Hilfe in diesem Forum
Genau die Frage solltest Du bzgl. innergemeinschaftlicher B2B Dienstleistungen Deinem Steuerberater stellen. Wenn es eine Sache gibt, auf die jedes Finanzamt ganz böse reagiert, dann sind es Unsauberkeiten bei der Umsatzsteuer. Hochsensibler Bereich.Eliyas hat geschrieben:Da ich die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lasse, ist es mir aktuell einzig und allein wichtig jezt am Anfang alles richtig zu beantragen, so ist es mir immer noch schleierhaft ob ich als kleinunternehmer zwingend eine Umsatzsteuer ID benötige oder ob es hier Alternativen gibt.
Ich bin definitiv Kleinunternehmer, d.h. ich muss nicht "Einnahmen und Ausgaben" monatlich, entweder allein, oder mit Hilfe des Steuerberaters dem Finanzamt melden ?Das hängt davon ab, ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht. Sobald Du was mit Umsatzsteuer machst bzw. aufgrund der Höhe Deines Umsatzes machen musst, bist Du kein Kleinunternehmer mehr.
Als Kleinunternehmer machst Du dann "nur" Deine ganz normale Steuererklärung, die in der Regel ja bis zum 31.05. gemacht sein sollte.
Wenn Du kein Kleinunternehmer bist, gehört zu Deiner Steuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung. Zusätzlich dazu sind bereits vorher die Umsatzsteuervoranmeldungen vorzunehmen - am Anfang monatsweise, in späteren Jahren kann es sein, dass bei nicht allzu hohem Umsatz diese nur noch quartalsweise abgeliefert werden müssen oder Du bei Mini-Umsätzen davon entbunden wirst. Diese vorab übermittelten Zahlen werden in der Umsatzsteuererklärung mehr oder weniger nur noch einmal zusammengefasst.
Da wir es bereits geklärt haben das ich "nur" Kleinunternehmer bin und nich Umsatzsteuerpflichtig bin, muss ich mir doch im Umkehrschluss auch keine Gedanken über Umsatzsteuer machen, oder doch ?Genau die Frage solltest Du bzgl. innergemeinschaftlicher B2B Dienstleistungen Deinem Steuerberater stellen. Wenn es eine Sache gibt, auf die jedes Finanzamt ganz böse reagiert, dann sind es Unsauberkeiten bei der Umsatzsteuer. Hochsensibler Bereich.
Trügerische Sicherheit, ganz so einfach ist das bei innergemeinschaftlichen Geschäften nicht, aber wie gesagt: Das mußt Du mit Deinem StB klären.Eliyas hat geschrieben:Da wir es bereits geklärt haben das ich "nur" Kleinunternehmer bin und nich Umsatzsteuerpflichtig bin, muss ich mir doch im Umkehrschluss auch keine Gedanken über Umsatzsteuer machen, oder doch ?
Entschuldigen Sie mal bitte, es gibt womöglich Millionen von Afiliates die das Amazon Partner Programm nutzen.Trügerische Sicherheit, ganz so einfach ist das bei innergemeinschaftlichen Geschäften nicht, aber wie gesagt: Das mußt Du mit Deinem StB klären.
Nicht umsonst steht bei https://www.kleinunternehmer.de/faq.htm in der Tabelle bei sonstigen Leistungen für in anderen EU Ländern ansässige Unternehmen ein "für Kleinunternehmer nur mit Steuerberater praktikabel".Eliyas hat geschrieben:Es handelt sich hier um kein "speziellen Fall" da muss ich doch nicht gleich zum Steuerberater rennen...