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Quelle? Kommt mir unsinnig vor. Wer will das denn überprüfen, und was, wenn sich das mit der Zeit ändert?Eric78 hat geschrieben:Wenn die Mehrheit deiner User aus Deutschland kommt, dann nach deutschem Recht.
Nach dem Herkunftslandprinzip muss ein Anbieter von Telediensten grundsätzlich nur das Sachrecht des Staates beachten, in welchem er seinen Sitz hat, auch wenn er Teledienste grenzüberschreitend in einen anderen EU-Mitgliedsstaat erbringt.