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Steuern auf Adsense-Einnahmen als Rentner - was ist zu tun?
Wie Richtlinien-Verstoß erfolgreich beeinspruchen?
Es genügt (wahrscheinlich) ein Hinweis in der Datenschutzerklärung, in der du dich auf dein berechtigtes Interesse berufst. Außerdem sollte dort drinstehen, wie der Nutzer das ausschalten kann, z.B. indem er die Cookies ausschaltet.Myrtus hat geschrieben:Reicht ein Cookie Hinweis mit Verweis auf Datenschutzerklärung in der der Nutzer dann das widerrufen bzw. abwählen kann?
Das stelle ich so mal in Frage! Fordern tut Google in der Form, wie Du es darstellst nichts. Wenn hier jemand was fordert, dann eine wie auch immer geartete Aufsichtsbehörde. Es steht nirgendwo bei Google Adsense, dass Du etwas tun "musst", um die Voraussetzungen für die Nutzung von Google Adsense zu erfüllen. Die einzige Maßgabe, die sich aber aus der DSGVO, und nicht weil Google das so will, ergibt, ist die Bereitstellung/Verweis auf eine Opt-In Möglichkeit zum Anzeigen von personalisierten Anzeigen. Opt-In deswegen, weil die Vorgabe fordert, dass man "vor" dem Anzeigen nutzerbasierter Interessen, um dessen Erlaubnis fragen "müsste".Hanzo2012 hat geschrieben:Man muss unterscheiden zwischen dem, was rechtlich notwendig ist, und dem, was Google fordert.
Google fordert von den Publishern ganz klar: Wer personalisierte Anzeigen für EU-Besucher weiterhin nutzen möchte, braucht deren Zustimmung (consent) und muss genau informieren, welche 200(?) Drittfirmen/-werbenetzwerke noch mit beteiligt sind. Wenn du dagegen verstößt, könnte Google dich theoretisch aus AdSense rauswerfen. Wie wahrscheinlich das ist, und ob es nicht vorher mindestens eine Warnung gibt, steht auf einem anderen Blatt.
Doch, tun sie: https://support.google.com/adsense/answer/7670013?hl=desupervisior hat geschrieben:Fordern tut Google in der Form, wie Du es darstellst nichts.
Mit Verweis auf: https://www.google.com/about/company/us ... olicy.html(...) müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung (...) für das Erfassen, Weitergeben und Verwenden personenbezogener Daten für personalisierte Werbung einholen.
Also: Wenn du die Richtlinie von Google verletzt, indem du personalisierte Werbung an Leute aus der EU auslieferst, ohne deren Einverständnis einzuholen, können sie deinen AdSense-Account schließen.You must obtain end users’ legally valid consent to (...) the collection, sharing, and use of personal data for personalization of ads. (...) If you fail to comply with this policy, we may limit or suspend your use of the Google product and/or terminate your agreement.
Klar ist das realisierbar. Google bietet doch schon Lösungen dafür an. Und das tun sie nicht zum Spaß, sondern weil sie genau das von den Publishern fordern.supervisior hat geschrieben:Nachdem das aber bislang technisch nicht realisierbar ist
Nein, das stimmt nicht. Lies es doch bitte nochmal, insbesondere das hier. Da steht ganz klar: Wenn du dich nicht daran hältst, können sie deinen Account schließen.supervisior hat geschrieben:Mit "Müssen" bezieht sich Google auf die Vorgabe der DSGVO und nicht, weil Google will, dass Du es "für Google" machen musst.
Der Text, wo es am deutlichsten drin steht (oben verlinkt), ist auf Englisch.supervisior hat geschrieben:Unabhängig davon ist entweder die Übersetzung falsch
Nein, das stimmt nicht! Niemand hindert dich daran, den User zu fragen, ob er mit personalisierter Werbung einverstanden ist. Solange du keine "Ja"-Antwort hast, zeigst du unpersonalisierte Werbung an. Alles, was du dafür tun musst, ist das "requestNonPersonalizedAds"-Flag des "adsbygoogle"-JavaScript-Objekts auf "1" zu setzen. Wenn der User sein Einverständnis gibt, merkst du dir das und setzt beim nächsten Mal das "requestNonPersonalizedAds"-Flag auf "0". Eigentlich keine große Sache und absolut machbar.supervisior hat geschrieben:Die, ich betone, "vorherige Einwilligung einholen bevor die personalisierten Anzeigen angezeigt werden", ist eine andere Sache und kann, wenn überhaupt nur durch Google realisiert werden, was in erster Linie einen technischen Grund hat und wird wohl erst durch das, was Google da ankündigt für die Zukunft möglich sein.
Also, wo liegt das Problem?Publisher haben mit den GPTs und den asynchronen AdSense/Ad Exchange-Anzeigen-Tags die Möglichkeit, die Auslieferung von nicht personalisierten Anzeigen auf Seitenebene zu steuern. Auf diese Weise können sie bestimmten Nutzern personalisierte Anzeigen und anderen nicht personalisierte Anzeigen präsentieren. Das kann nützlich sein, wenn Sie Nutzern die Wahl zwischen personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen lassen wollen.
Wo soll das denn bitte stehen? Die DSGVO fordert beim Verweis auf berechtigte Interessen lediglich eine Mitteilung, welche Daten erhoben werden. Und eine Möglichkeit zum Opt-out (Cookies abstellen).supervisior hat geschrieben:Opt-In deswegen, weil die Vorgabe fordert, dass man "vor" dem Anzeigen nutzerbasierter Interessen, um dessen Erlaubnis fragen "müsste".
Das "VOR" ist der Dreh- und Angelpunkt bei der DSGVO. Der Nutzer muss vor dem was auch immer gefragt werden, ob Du darfst oder nicht und nicht hinterher. Es sei denn es ist zum Betrieb zwingend notwendig oder du Du hast ein "begründetes Interesse".MonsieuL hat geschrieben:Wo soll das denn bitte stehen? Die DSGVO fordert beim Verweis auf berechtigte Interessen lediglich eine Mitteilung, welche Daten erhoben werden. Und eine Möglichkeit zum Opt-out (Cookies abstellen).supervisior hat geschrieben:Opt-In deswegen, weil die Vorgabe fordert, dass man "vor" dem Anzeigen nutzerbasierter Interessen, um dessen Erlaubnis fragen "müsste".