Herzlich willkommen im SEO Forum der ABAKUS Internet Marketing GmbH
registrieren registriertes Mitglied
Das stimmt so pauschal nicht. Erst wenn irgendwann die ePrivacy-Verordnung kommt, brauchst du für das Setzen von Cookies eine Zustimmung. Die DSGVO sagt auch nichts über Skripte oder andere Inhalte.illusionfactory hat geschrieben:Skripte (z.B. Analytics) dürfen erst dann geladen werden, wenn zugestimmt wurde, das Gleiche für Cookies.
Ich habe das für Facebook-Diskussion bereits gesehen. Auch die Platzhalterlösungen für die Likebuttons sind recht ähnlich.Bei eingebetteten Inhalten (YouTube-Videos, Maps, ...) kann man sich recht einfach eine Lösung zusammenbasteln, die auf einen Klick des Benutzers wartet, bevor die Inhalte geladen werden. Ob das rechtlich gesehen notwendig ist, weiß ich nicht.
Ein einziger cookie "consent ja/nein/(nicht gesetzt)" faellt aber doch nicht unter "persönliche Daten" solange man mehr als 3 besucher hat, oder...?Rem hat geschrieben:Philosophische Gegenfrage:
wenn jemand sich weigert, dass Cookies gesetzt oder persönliche Daten gespeichert werden, wie willst Du genau "non-consent" als Antwort akzeptieren, so dass beim nächsten Seitenaufruf die Version ohne Cookies erscheint und die Cookie-Consent-Leiste nicht eingeblendet wird?