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Das sind so Details, worüber sich jetzt die Gelehrten streiten....
Achja? Bist Du Dir da sicher?
Ungewöhnlich für einen Rechtsverdreher, der es eigentlich besser wissen möchte. Ich nenne das mal vorauseilender Gehorsam.... und einen Pseudo Opt-Out Funktion. Anstelle wie ansonsten üblich im konkreten Fall keinen Cookie zu setzen, wenn man nicht zustimmt, schreibt er das Benötigte in den LocalStorage. Dem Wortlaut des Urteils entspricht er damit zwar, aber am Ergebnis ändert sich nichts.
Sehe ich absolut genauso. Wäre es anders, würde man das v.a. bei den großen Seiten an deren Datenschutzhinweis sehen können, aber da ist alles beim Alten. Es gibt aber trotzdem eine große Unsicherheit und davon profitieren einmal die Rechtsverdreher, die voreilig was publizieren, was noch gar nicht gesichert ist und greifen dem neuem Telemediengesetz vor.