Ich weis, dass dieses Thema hier nicht direkt hergehört, aber hier gibt es sicherlich viele Partner, die damit schonmal Erfahrung gesammelt haben. Von einem Partnerprogrammbetreiber bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich eine Markenrechtsverletzung begangen habe, und mit einer Abmahnung rechnen muß. Die fraglichen Seiten habe ich natürlich sofort aus dem Netz genommen. Der Partnerprogrammbetreiber hat selber auch schon eine Abmahnung wegen meiner Markenrechtsverletzung erhalten, und will die ihm entstandenen Kosten an mich weiter geben. Nun meine zwei Fragen:
1. Komme ich unter Umständen noch um die Mahnkosten drumherum, wenn ich in voreiligem Gehorsam eine Unterlassungserklärung verfasse, bevor mir eine Abmahnung zugestellt wurde? Die Abmahnung habe ich nämlich noch nicht, lediglich eine Nachricht der Post, dass ein Einschreiben für mich bei der Post liegt.
2. Muß ich die Mahnkosten von meinem Partnerprogrammbetreiber auch übernehmen?