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Machen solche redirects seo-technisch tats. einen Sinn?
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Fleming hat geschrieben:Moin, vielleicht ist ja jemand bewandert im Thema:
Ein Konkurrent nutzt auf seiner Seite Analytics, den Facebook Pixel und ein paar weitere Tracking-Tools. Es gibt nirgends etwas zum Thema Datenschutz: Keine Erklärung, auch nicht unter Impressum oder ähnlichem.
In Anbetracht der Tatsache, wie viel Zeit und Geld wir in den Datenschutz gesteckt haben, ist das für uns etwas, wogegen wir etwas Unternehmen wollen.
Wie würdet Ihr vorgehen? Der erste Anwalt (Medienrecht) rät vorerst davon ab, wegen des Risikos, ob es überhaupt ein Wettbewerbsverstoß ist. Hat da vielleicht jemand etwas anderes gehört?
Wieso glaubst Du, dass Du hier eine rechtssicherere Antwort bekommst, als von Deinem Anwalt?Fleming hat geschrieben: In Anbetracht der Tatsache, wie viel Zeit und Geld wir in den Datenschutz gesteckt haben, ist das für uns etwas, wogegen wir etwas Unternehmen wollen.
Wie würdet Ihr vorgehen? Der erste Anwalt (Medienrecht) rät vorerst davon ab, wegen des Risikos, ob es überhaupt ein Wettbewerbsverstoß ist. Hat da vielleicht jemand etwas anderes gehört?
Das empfinde ich persönlich ein bisschen so, als würde man einem Ladendieb freundlich erklären, wie das bezahlen an der Kasse funktioniert und ihn dann trotzdem mit dem Schokoriegel davon ziehen lässt ...MarkiMA hat geschrieben:Freundliche Mail an den Seitenbetreiber mit dem Hinweis, dass Datenschutz fehlt.
Dazu ein paar Links mit Datenschutzgeneratoren. Gerne auch e-recht o.ä.
Denke, genau so sollte man vorgehen ...
Die klassische Form der Arroganz - Eine Verurteilung ohne KenntnisseEric78 hat geschrieben:Meine Meinung zu ganzen Sache: Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.
Du wärst auch froh, wenn du einen netten Hinweis bekommen würdest, statt gleich abgemahnt zu werden, oder? Und wie man selbst behandelt werden möchte, so sollte man auch andere behandeln. Eigentlich eine menschliche Selbstverständlichkeit...
Aber die Denunzianten-Schadenfreude war ja leider immer schon stark ausgeprägt in Deutschland.
Das klingt nicht gerade nach einem Geschäftsgebahren im Stil eines ehrbahren Kaufmanns, aber nüchtern betrachtet: Inwieweit ein Verstoß gegen die DSGVO wirklich abmahnfähig im Sinne des Wettbewerbsrechts ist, kann Dir noch niemand sagen. Eventuell gehts vor Gericht, Zeit, Ärger, Kosten. Kann man machen, aber bringt es geschäftlich/wirtschaftlich gesehen was? Haben dir wirklich dadurch einen Vorteil auf Deine Kosten?Fleming hat geschrieben:Ich soll also jemanden freundlich darauf Hinweisen, eine Datenschutzerklärung einzubinden, der im Vorfeld meine Texte geklaut und veröffentlicht hat oder unseren Markennamen in Adwords-Anzeigen verwendet hat um Klicks zu erschleichen?
Davon war bei dem Öffnungsbeitrag des Fadens allerdings nichts zu lesen.Fleming hat geschrieben:Ich soll also jemanden freundlich darauf Hinweisen, eine Datenschutzerklärung einzubinden, der im Vorfeld meine Texte geklaut und veröffentlicht hat oder unseren Markennamen in Adwords-Anzeigen verwendet hat um Klicks zu erschleichen?