BeitragRH666 » 29.07.2019, 15:41 Websites müssen Einwiligung für den Like-Button einholen
Der "Gefällt Mir"-Knopf auf Websites sendet Daten an Facebook, selbst wenn die Besucher keine Mitglieder sind. Darüber müssen die Betreiber künftig informieren.
Es ist bis heute das bekannteste Symbol von Facebook: Der ausgestreckte weiße Daumen ist im Internet das universelle Zeichen für "Gefällt mir". 2009 führte Facebook die als Like-Button bekannte Schaltfläche ein, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre Zustimmung für Beiträge oder Fotos von anderen bekunden konnten. Wenig später tauchte der Like-Button auch außerhalb von Facebook auf. Websitebetreiber konnten ihn in Form eines kleinen Social-Media-Plugins auf ihren Seiten einbinden, sodass Besucher die Inhalte schnell teilen konnten.
Jetzt, zehn Jahre nach der Einführung, beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit genau dieser Einbindung. Es ging vor allem um die Frage, wer für die nach der Einbindung anfallende Datenübertragung verantwortlich ist. Die Richter in Luxemburg entschieden: Websites, die den Like-Button einbinden, müssen die Nutzerinnen darüber informieren. Dabei geht es jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten – für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig.
Viel sinnvoller ist es natuerlich auf diese angebotenen share-widgets der anbieter ganz zu verzichten, und stattdessen lieber normalen <a href=facebook.com/share.php?url=...&name=... >Teilen...</a> link zu setzen, statt bei jedem seitenaufruf ein paar hunder kb javascript von facebook nachzuladen.