ist das Rechtens?Vorhandenes Rechnungsguthaben kann nur für erneute Buchungen bzw. Verlängerungen verwendet werden und kann nicht ausgezahlt werden! Ihr Guthabenkonto wird immer netto geführt.
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ist das Rechtens?Vorhandenes Rechnungsguthaben kann nur für erneute Buchungen bzw. Verlängerungen verwendet werden und kann nicht ausgezahlt werden! Ihr Guthabenkonto wird immer netto geführt.
Naja, wenn die Buchung eines Links bereits erfolgt ist, kann auch keine Auszahlung mehr erfolgen.Thor hat geschrieben:das Problem, ich buchte bei nicht bekannten Link-Anbieter die mir aber im nachhinein nicht gefallen haben. Geld wurde aber schon abgebucht und steht jetzt als Guthaben da.
Werde eine Kündigung mit bitte um Auszahlung schreiben. Mal schauen
Das war das, was ich mit Leistung gemeint habeInter47 hat geschrieben:Naja, wenn die Buchung eines Links bereits erfolgt ist, kann auch keine Auszahlung mehr erfolgen.Thor hat geschrieben:das Problem, ich buchte bei nicht bekannten Link-Anbieter die mir aber im nachhinein nicht gefallen haben. Geld wurde aber schon abgebucht und steht jetzt als Guthaben da.
Werde eine Kündigung mit bitte um Auszahlung schreiben. Mal schauen
Du verdrehst einiges. Die Werte der Seite und die Richtung sind Dir bereits mit Buchung bekannt, nur eben nicht der Seitenname. Mit der Buchung ist auch die Leistung erfolgt. Ganz normale Handhabe. Hast Du zudem mit den AGB ausdrücklich bestätigt.Thor hat geschrieben:welche Leistung? Erst wird Geld abgebucht, dann erst der Linkspender bekanntgegeben. Bei Nichtgefallen ist danach ein stornieren möglich und das Geld landet auf dem Guthabenkonto. Das soll ich jetzt so stehenlassen und abschreiben?
Anders:
Ihr kauft ungesehen ein Auto ohne die Marke zu kennen und erwartet bei dem Preis einen Benz. Ihr zahlt im voraus und bekommt einen Fiat den ihr nicht haben wollt. Der Autodealer: entweder dieser, einen anderen Fiat oder das Geld ist weg.
Das ist eine Aussage, die so rechtlich wohl kaum haltbar wäre. Die AGB kann durchaus gültig sein. Ein Tipp für künftige Geschäfte: Nicht einfach betrunken etwas abschließen, sondern die AGB erst lesen und vor allem verstehen! Das bewahrt vor DummheitThor hat geschrieben:Ansichtssache. Meine Kunden haben ein Widerrufsrecht und erhalten bei Rücksendung der Ware ihr Geld zurück. Kann auch nicht sagen, entweder was anderes kaufen oder Geld abschreiben. Egal was in meiner AGB steht.
Werde ich auch tun, ich hatte bisher noch keinen Kontakt zu Teliad, wegen der Auszahlung. Sollte wohl keine Probleme geben.deincontent.de hat geschrieben:Schreib doch ne Email an Teliad - ich hatte mein Guthaben durch eine freundliche Email ausbezahlt bekommen ohne wenn und aber.
Eine private Homepage dürfte dann nur als Unternehmer Links kaufen oder verkaufen. Dann greift die AGB. Für Privatpersonen ist die AGB dagegen nichtig.Du musst halt zwischen B2C und B2B unterscheiden
Hier zeigt sich wieder, das es sich um ein kleines Kind handelt. Thor, bitte meide das Internet und wir alle sind glücklich. Waren Kinder früher eigentlich auch so dumm?Thor hat geschrieben:Werde ich auch tun, ich hatte bisher noch keinen Kontakt zu Teliad, wegen der Auszahlung. Sollte wohl keine Probleme geben.deincontent.de hat geschrieben:Schreib doch ne Email an Teliad - ich hatte mein Guthaben durch eine freundliche Email ausbezahlt bekommen ohne wenn und aber.
Muß mich aber über eine solche AGB wundern, hier in Deutschland.
@VobisEine private Homepage dürfte dann nur als Unternehmer Links kaufen oder verkaufen. Dann greift die AGB. Für Privatpersonen ist die AGB dagegen nichtig.Du musst halt zwischen B2C und B2B unterscheiden
Bitte halte dich aus dem Thread raus. Deine Aussagen werden einfach nur dumm und beleidigend.Inter47 hat geschrieben:Das ist eine Aussage, die so rechtlich wohl kaum haltbar wäre. Die AGB kann durchaus gültig sein. Ein Tipp für künftige Geschäfte: Nicht einfach betrunken etwas abschließen, sondern die AGB erst lesen und vor allem verstehen! Das bewahrt vor Dummheit
Bei solchen Threads frage ich mich immer, ob Kinder nicht gänzlich aus dem Internet ausgeschlossen werden können ...