BeitragToniKano » 08.05.2015, 18:17 Recht: Wenn Texter pro 1000 Wörter bezahlt wird?
Hi,
ich habe eine Anzeige gestellt, dass ich einen Texter suche.
Bezahlung: 20€ pro 1000 Wörter.
Natürlich freiberuflich und nur auf Auftragsbasis. (max. 10.000 Wörter im Monat)
Jetzt schreibt mir ein User diese Nachricht:
"Zweite Frage wie sieht es mit der Anmeldung aus, denn der Mindestlohn ist ja nur eine Sache. Selbstverständlich musst du alle Personen, die du bezahlst, auch anmelden und Sozialbagaben abdrücken. Zudem wird es mit der Kranken- sowie Rentenversicherung interessant. Du kannst das ganze auch umgehen, aber dann wird es Illegal. Alternative heisst Schwarzarbeit. Aber das kannst du nicht allen ernstes wollen. Fliegst du auf, kann es für dich mit saftigen Geldstrafen enden. Ob sogar Knast rauskommt weiss ich gerade nicht. Informier dich bitte nochmal im Vorfeld. Ist nur ein nett gemeinter Hinweis."
Beitraghanneswobus » 08.05.2015, 18:21 Recht: Wenn Texter pro 1000 Wörter bezahlt wird?
mh ich wuesste nicht, dass man als auftraggeberIn fuer die kranken- u. rentenversicherung der auftragnehmerInnen verantwortlich ist ... unter vorbehalt wuerde ich diese rueckmeldung als "blahblah" abtun.
gruß
Beitragmanori » 08.05.2015, 18:24 Recht: Wenn Texter pro 1000 Wörter bezahlt wird?
Wo hast du denn diese Anzeige gepostet?
Die Nachfrage zeugt jedenfalls von totaler Unkenntnis. Wenn dieser Mensch als Texter arbeitet, weiß er das auch. Wenn nicht, sollte er sich erst informieren und dann schreiben. Eine Auftragsvergabe hat nichts mit Sozialabgaben (okay, so ganz stimmt es nicht, denn es wird eine KSK-Abgabe fällig) und schon gar nicht mit Mindestlohn zu tun.
Von daher: Blödsinn (sage ich dir als Freiberufler).
Ob dein Preis angemessen ist, ist dabei dann aber eine völlig andere Frage.
Beitrage-fee » 08.05.2015, 22:09 Recht: Wenn Texter pro 1000 Wörter bezahlt wird?
Ja, ich würde auch sagen, dass da jemand keine Ahnung von dem hat, was er schreibt.
Bei Freelancern - davon scheint derjenige noch nie gehört zu haben - ist es letztlich deren Entscheidung, ob die Konditionen für sie passen. Es geht zwar vom Wortpreis her durchaus noch niedriger, aber ich z.B. würde für diesen Preis nicht schreiben, weil es sich bei meinem Anspruch an Recherche und Qualität nicht rechnet. Da käme ich dann auch leicht in Richtung Mindestlohnbereich. Für die Hausfrau nebenbei mag es nett sein, wirtschaftlich ist es nicht.
Die Person selbst muss unter Umständen ein Gewerbe angemeldet haben oder zumindest sich beim Finanzamt melden und ist auch für ihre Sozialversicherungsabgaben selbst zuständig. Sie muss in der Lage sein, Dir eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen. Wenn sie wirklich nur hin und wieder für Dich schreibt, wird da vermutlich selbst im Fall, dass es keine anderen Auftraggeber gibt, niemand ein Fass aufmachen wegen Scheinselbständigkeit.
Was Du allerdings tatsächlich auf dem Schirm haben musst, ist die schon erwähnte KSK! Es ist egal, ob die Person über die KSK (Künstlersozialkasse) versichert ist oder nicht. Du musst in jedem Fall als Auftraggeber diese Abgabe für die Texte zahlen. Dein Auftragnehmer muss Dich darauf auch nicht hinweisen. Wobei ich meine, es gäbe da eine Grenze, unterhalb der man nichts zahlen muss.