kann mir jemand sagen, ob es rechtlich erlaubt ist, unter einen Newsletter folgenden Satz zu verwenden, anstatt eines Opt-Out Links.
Wenn Sie keinen Newsletter und/oder Einladungen zu ".."..".". erhalten möchten, dann antworten Sie auf diese E-Mail, und teilen Sie es uns mit!
Folgendes habe ich dazu gefunden:
Dies müsste ja mit dem Satz [..] gegeben sein, und somit rechtlich ok ?Ein Hinweis (Opt-Out Klausel) auf dieses Recht muss zudem in jedem E-Mail Newsletter erscheinen.
Auch beim Opt Out ist ein Kunde, der im Rahmen eines Kaufes seine E-Mail Adresse angibt, vorab darüber in Kenntnis zu setzen, dass er dem Empfang elektronischer Werbung jederzeit widersprechen kann. Auf einen solchen Widerspruch ist unverzüglich zu reagieren, indem er Kunde aus der Empfängerliste gelöscht wird.
https://ppp-internetmarketing.de/email- ... en-teil-i/