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wäre ich händler stünde das mit sicherheit im vertrag. ich repariere auch keine autos mit schild am tresen: barzahlung bei abholung.nerd hat geschrieben:Steht sowas nicht in deinem vertrag?
Bei jedem anderen haendler ist es ja normal so das es die ware erst nach vollsaendiger bezahlung gibt, sofern nicht ausdruecklich anders abgemacht. Die daten selbst auf der festplatte waeren demzufolge ja auch deine, selbst wenn es die hardware nicht ist.
Wenn es "seine" festplatte ist wuerde ich sie ihm nur ohne backup geben, und sein backup nach bezahlung auf google drive, dropbox oder sonstwo hochladen.
Nach dem loeschen nicht vergessen die platte bis zu 100% kapazitaet mit niedlichen katzenvideos zu ueberschreiben, ansonsten kann man die geloeschten daten recht leicht wieder herstellen