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Hat niemand behauptet hier oder geschrieben. Es sollte aber ein Hausrecht/AGB für private Seite geben. Private Webseiten sind schließlich keine öffentlichen Behördenseiten, sondern eben Privatseiten. Wer hier die Inhalte von privaten Seiten konsumieren möchte, sollte auch die Nutzungsbedingungen/AGB/Hausrecht vorab bestätigen, oder eben die Seite bei Ablehnung verlassen. Niemand zwingt einen zuzustimmen, wenn einem das Hausrecht nicht passt. Aber das Kopplungsverbot verhindert dies, da ich dem User auch Zutritt gewähren muss, wenn er mein Hausrecht/inkl. Werbung ablehnt. Deshalb wird es über kurz oder lang auch zu immer mehr PayWalls kommen, im Sinne Zustimmen oder Zahlen. War aber eigentlich auch von Anfang an klar, nur wohl nicht jenen, die diese Datenschutzgesetze ausgearbeitet haben.
Der Vergleich hinkt, wie Opas altes Stalingradbein, vor allem bei reinen Contentseiten. Ein anderer Vergleich ist viel treffender: Du möchtest mich gerne zu Hause besuchen, da du einige Fragen an mich hast und denkst, ich könnte sie dir beantworten (ob ich deine Fragen dann tatsächlich beantworten kann oder nicht, erfährst du natürlich erst, wenn du bei mir zu Hause bist). Vielleicht gibts auch noch Kaffee und Kuchen dabei. Jedenfalls sage ich dir vor dem Einlass in meine Wohnung, du darfst gern reinkommen, aber erst ziehst du die Schuhe aus und sagst mir deinen Namen. Falls du das ablehnst, lasse ich dich nicht in meine Wohnung. Würde es ein Kopplungsverbot in der Wohnung geben, müsste ich dich auch, sofern du meine Hausordnung ablehnst, mit Hundescheiße an den Schuhen reinlassen und mit Verweigerung deines Namens. Letzteres wäre wohl grotesk, aber auf Webseiten leider möglich. Das Beispiel ist natürlich überspitzt.nerd hat geschrieben: ↑07.08.2023, 10:16 Wenn ich in den laden gehe und dann nichts kaufe, bekomme ich dann auch hausverbot weil ich kein geld ausgegeben habe? Woher weiss ich denn vor der einwilligung, das die information auf der seite ueberhaupt das liefert was ich suche, oder ob es nur seo-spam/mfa ist?
Sobald du auf deiner Webseite Werbung einbindest, wurde diese auch schon lange vor der DSGVO nicht mehr als "privat" eingestuft und eine "Gewinnerzielungsabsicht" angenommen - mit all den daraus resultierenden Regeln und Pflichten (wie Impressumspflicht, Steuern usw.). Eine Webseite mit Werbung würde ich daher auch nicht mit einer Privatwohnung vergleichen. (Eher mit einem öffentlich zugänglichen Geschäft.)Bodo99 hat geschrieben: ↑07.08.2023, 12:28 ...
Es sollte aber ein Hausrecht/AGB für private Seite geben. Private Webseiten sind schließlich keine öffentlichen Behördenseiten, sondern eben Privatseiten. Wer hier die Inhalte von privaten Seiten konsumieren möchte, sollte auch die Nutzungsbedingungen/AGB/Hausrecht vorab bestätigen, oder eben die Seite bei Ablehnung verlassen. Niemand zwingt einen zuzustimmen, wenn einem das Hausrecht nicht passt. Aber das Kopplungsverbot verhindert dies, da ich dem User auch Zutritt gewähren muss, wenn er mein Hausrecht/inkl. Werbung ablehnt. Deshalb wird es über kurz oder lang auch zu immer mehr PayWalls kommen, im Sinne Zustimmen oder Zahlen. War aber eigentlich auch von Anfang an klar, nur wohl nicht jenen, die diese Datenschutzgesetze ausgearbeitet haben.
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Nein, da hast du was falsch verstanden. Grundsaetzlich ist im internet erstmal alles oeffentlich und fuer jeden einsehbar, solange man es nicht absichtlich hinter einem gesperrten mitgliederbereich versteckt. DU gibt den leuten erlaubniss seine seite zu sehen indem du sie ins internet stellst, oder muss man bei dir einen besucherantrag stellen bevor man die webseite aufrufen darf?Bodo99 hat geschrieben: ↑07.08.2023, 12:28Private Webseiten sind schließlich keine öffentlichen Behördenseiten, sondern eben Privatseiten. Wer hier die Inhalte von privaten Seiten konsumieren möchte, sollte auch die Nutzungsbedingungen/AGB/Hausrecht vorab bestätigen, oder eben die Seite bei Ablehnung verlassen. Niemand zwingt einen zuzustimmen, wenn einem das Hausrecht nicht passt.
Das ist nicht richtig. Die Funktion ist zwar ein bisschen versteckt, aber es ist möglich.Die Google eigene Lösung ermöglicht ja nicht mal einen Link zum Impressum oder zur Datenschutzseite