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Wenn ich den Datenschutzhinweis beim Landgericht Frankfurt am Main richtig interpretiere, müsste dieses Urteil auch für deren eigene Seite gelten...golem.de hat geschrieben:https://www.golem.de/news/urteil-zu-tra ... 05055.html
... Aufgrund dieser Piwik-Funktion müsse der Webseitenbetreiber deutlich auf die Widerspruchsmöglichkeit der Analyse hinweisen, schreiben die Richter. Möglich sei ein Pop-up oder ein "deutlich hervorgehobener Hinweis mit einem Hyperlink auf der Startseite". Es sei nicht ausreichend, wie im konkreten Fall, die Datenschutzbestimmungen auf der Kontaktseite zu platzieren. ...