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Zumindest sehr heikel, ja, wobei Piwik nach einem Urteil des LG Frankfurt durchaus auch problematisch sein kann https://www.dury.de/wettbewerbsrecht-bl ... 10-o-86-12mwitte hat geschrieben:Datenschutzkonform ist das nicht.
Daher ist es nicht erlaubt.
Ob Du das Abmahnrisiko eingehen willst musst Du dann selber entscheiden
IchVegas hat geschrieben:
Oder nehmen wir Google Anlytics, wer hat da den für Datenschutzkonformität zwingend notwendigen Vertrag mit Google ausgefüllt und nach Irland geschickt https://static.googleusercontent.com/me ... rms/de.pdf ? Wer hat wirklich "anonymizeIp" im Code?
Vergiß dieses Urteil. Das betraf einen ganz konkreten Einzelfall, in dem so ziemlich alles falsch gemacht wurde, was falsch zu machen war. (Les Dir einfach einmal den Tatbestand dieses Urteils durch - da kräuseln sich Dir die Nackenhaare). Und außerdem ging es da auch nur am Rande um Piwik.Vegas hat geschrieben:Zumindest sehr heikel, ja, wobei Piwik nach einem Urteil des LG Frankfurt durchaus auch problematisch sein kann
Wer das nicht macht, ist selber schuld. Noch einfacher kann es Google einem doch nicht machen (und die schicken dir den gegengezeichneten Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung auch zügig zurück, so dass Du einen Beleg hast).Vegas hat geschrieben:Oder nehmen wir Google Anlytics, wer hat da den für Datenschutzkonformität zwingend notwendigen Vertrag mit Google ausgefüllt und nach Irland geschickt https://static.googleusercontent.com/me ... rms/de.pdf ? Wer hat wirklich "anonymizeIp" im Code?
Jein. Besuchertracking ist nach wie vor datenschutz- und rechtskonform möglich. Und auch wenn man sich an die "Spielregeln" hält, erhält man noch statistisch aussagekräftige Daten.Vegas hat geschrieben:Viele nehmen es einfach nur in die Datenschutzerklärung auf und verstoßen trotzdem gegen das TMG.
Du hast dadurch nicht weniger Recht, aber auch wenn das Risiko unterschiedlich hoch ist, für absolute Rechtssicherheit müßte man komplett auf Tracking verzichten.