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Könnte daran liegen, das die Werke von Designern und Programmierern mit unters Urheberrecht fallen.LocalWinner hat geschrieben:Designer und Programmierer sind offiziell Freiberufler,
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.htmlZu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
Nur wie möchtest Du dem Amt das nachweisen, ist ja ein sich wandelndes Wissen.Die Verdienstquelle besteht aus Wissen und Erfahrung auf hohem Niveau.
Programmierer sind nicht per se Freiberufler (im Sinne der Gewerbesteuer), sondern es hängt u.a. davon ab, was und wie programmiert wird.LocalWinner hat geschrieben: und Programmierer sind offiziell Freiberufler
Yep, und jeder der sich auf die Gratwanderung einläßt, beschneidet sich im Endeffekt selbst erheblich in den eigenen Möglichkeiten oder geht das Risiko ein, daß es nach einer Prüfung durch das FA sehr unangenehm wird. Nicht, daß man sich um die Gewerbesteuer reißen würde, aber als SEO einen auf Freiberufler zu machen stinkt zum Himmel.swiat hat geschrieben:Proger und Seo sind keine Freiberufler, auch Designer sind das in der Regel nicht
Das würde ich auch so sehen, wie Vegas.Vegas hat geschrieben: Yep, und jeder der sich auf die Gratwanderung einläßt, beschneidet sich im Endeffekt selbst erheblich in den eigenen Möglichkeiten oder geht das Risiko ein, daß es nach einer Prüfung durch das FA sehr unangenehm wird. Nicht, daß man sich um die Gewerbesteuer reißen würde, aber als SEO einen auf Freiberufler zu machen stinkt zum Himmel.
Solche Zusammenschlüsse (GbR, GmbH, UG etc.) sind auch per se Gewerbebetriebe. Ihr habt ja schließlich nicht nur eine Bürogemeinschaft zur Einsparung von Mietkostenhanneswobus hat geschrieben:mh. also wir wurden als gewerbebetrieb eingestuft.
Warum gehst du davon aus, dass die Betreuung eigener Projekte auf keinen Fall Freiberuflich sind?nanos hat geschrieben:
Selbst wenn man parallel eigene Projekte betreut (die natürlich nicht freiberuflich sind!), dann kann man die Tätigkeiten splitten.
Da hast du mit Sicherheit recht. Ich bin fälschlicherweise auch nur von meinen eigenen Projekten ausgegangen und die würden wohl eher unter Gewerbebetrieb fallen. In deinem Fall sieht das aber natürlich anders aus, so dass meien pauschale Aussage von vorhin natürlich quatsch ist.Lollipop hat geschrieben:Warum gehst du davon aus, dass die Betreuung eigener Projekte auf keinen Fall Freiberuflich sind?nanos hat geschrieben:
Selbst wenn man parallel eigene Projekte betreut (die natürlich nicht freiberuflich sind!), dann kann man die Tätigkeiten splitten.
Ich lasse gerade genau das von meinem Steuerberater prüfen, da ich hauptsächlich als Autor meine Seiten mit neuen Texten versorge und alle Arbeiten als Webdesigner sowieso schon von der Künstlerkasse anerkannt sind (seit 10 Jahren). Meine Einnahmen der Webseiten sind quasi alles Provisionszahlungen diverser Unternehmen. Es steht nirgends, dass man eine beratende Tätigkeit als Freiberufler ausüben muss. Sondern es muss eine "geistig-ideelle" Leistung (nicht Dienstleistung) erbracht werden. Fach- und Sachbuchautoren sind ja schließlich auch häufig Freiberufler, warum sollte hier das Medium für das man schreibt ein ausschlaggebender Punkt sein?
Das ist korrekt, aber wenn du deine Gewinne aus der GmbH holen willst, musst du neben den ja bereits gezahlten Unternehmenssteuern (Körperschaftssteuer und Co.) ja auch nochmal den Gewinn über die Abgeltungssteuer + Soli + Kirche versteuern. Damit kommst du dann schon locker auf den persönlichen Einkommenssteuersatz, den du als Freiberufler hättest.Lollipop hat geschrieben:https://www.existenzgruender.de/SharedD ... cationFile
Das ist ein pdf vom Bundeswirtschaftsministeriums mit dem man checken kann ob die eigene Tätigkeit Freiberuflich sein könnte oder nicht. Vielleicht interessierts ja den ein oder anderen
Im Übrigen sollte man sich nicht der Illusion hingeben die komplette Gewerbesteuer einzusparen wenn man als Freiberufler anerkannt wurde. Man kann sich meines Wissens nach "nur" alle Kosten, die über dem Grundhebesatz von 350% liegen sparen. Der Grundhebesatz wird auf die Einkommenssteuer umgelegt und wird dann eben auf diese Weise fällig. Da aber viele Gemeinden und Städte mittlerweile Hebesätze von über 500% haben, kann da am Ende schon ein Sümmchen als Ersparnis zusammenkommen. Mal abgesehen von den eingesparten Gebühren der Zwangsehe mit der IHK.