Beitragadw4712 » 14.09.2015, 08:28 „Zusatz zur Datenverarbeitung“ bei Google-Analytics
Meine Frage beiden Frage bezieht sich bei Google Analytics auf den Punkt „Zusatz zur Datenverarbeitung“ (https://support.google.com/analytics/an ... 9636?hl=de) zu finden unter Verwalten, Kontoeinstellungen… ganz unten.
Ersetzt das akzeptieren dieses Zusatzes den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung? Und wird somit das zuschicken des Vertrags nach Dublin hinfällig?
BeitragParus » 15.09.2015, 11:12 „Zusatz zur Datenverarbeitung“ bei Google-Analytics
Nein, das reicht nicht.
Der Einsatz von Google Analytics ist datenschutzrechtlich eine Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG). Daher muss der Auftrag / Vertragsschluss zwingend schriftlich erfolgen.
Also: Ausdrucken, zu Google schicken und den von Google gegengezeichneten Vertrag abheften…