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Doch könntest Du schon. Es ist nur die Frage für welche Klasse. Wäre dem nicht so, könnte sich Apple nicht die Marke Apple schützen lassen. Es kommt darauf an, ob die zu schützende Marke einen beschreibenden Charakter für die jeweilige Klasse hat. Überzogen dargestellt könnte man sich das Wort Software + Zusatzbezeichnung für eine Klasse schützen lassen, die dann aber nichts mit Software zu tun haben darf.
Der Markenschutz geht über die Schreibweise einer Markenbezeichnung hinaus, so dass bei gleich- oder ähnlich klingenden Bezeichnungen durchaus eine Markenschutzverletzung bestehen kann.