Herzlich willkommen im SEO Forum der ABAKUS Internet Marketing GmbH
registrieren registriertes Mitglied
Die Frage ist nur momentan, ob Frau S. die Texte tatsächlich nicht bezahlt bekommen hat wie sie dies uns gegenüber behauptet hat, oder ob die SEO-Agentur doch bezahlt hat und nur Frau S. uns gegenüber die Rechnung nie bezahlt hat. Wenn Letzteres der Fall ist stellt sich die Frage, wie ist die Rechtslage dann? Dürfen die Texte dann trotzdem verwendet werden? Doch wohl eher nicht, oder?TBT hat geschrieben:Endkunden bzw. Seo Agentur anschreiben, das sie keine Rechte an den Texten haben, und diese gerne bei euch erwerben können?
Letzten Endes geht es uns nicht um den Betrag, sondern um das Prinzip bei der Sache. Wir möchten einfach wissen, wer hier wen beschissen hat.Levent hat geschrieben:Wen es um ein paar Hundert Euro geht, Trink ein glas Wasser drauf (Türkisches Sprichwort).
Sind es höhere Beträge dann würde ich alle drei vermerken um Klarheit zu schaffen über die Vorkommnisse, wobei ich denk, das deine ziel Person für das Gericht die Frau S. ist.
So war zumindest die Aussage des Seitenbetreibers, was er von der SEO-Agentur genannt bekommen hatte. Nur war Frau S. ja schon längst in Ägypten, als wir den Auftrag von ihr bekommen hatten und dies war auch nicht der erste Auftrag von ihr, davor waren noch einige andere, bei denen alles reibungslos geklappt hat, was wiederum dafür spricht, dass Frau S. tatsächlich nicht von der SEO-Agentur bezahlt wurde.Levent hat geschrieben:Kannst du mir mal per PM die SEO Agentur zusenden, kenne da einige und auch diese die Komisch sind! Und das sich jemand wegen Texten nach "Ägypten" absetzt?
Dem ist nicht so, denn es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten.bodo78 hat geschrieben:da dies ein Problem zwischen uns und Frau S. sei, von der wir ja auch den Auftrag erhalten hätten.
So sehe ich das bisher eigentlich auch. Theoretisch handelt es sich um Verkauf von Diebesgut, wenn man es genau betrachtet. Bis jetzt wissen wir aber leider noch nicht, ob dem wirklich so ist, denn genaugenommen ist noch nicht klar, ob Frau S. das Geld von der SEO Agentur erhalten hat oder nicht. So wie es aktuell aussieht, ist dies aber nicht der Fall, denn es gibt wegen der offenen Zahlungen ja durchaus Übereinstimmungen in dem, was Frau S. uns mitgeteilt hat und was ich durch den Seitenbetreiber UND Hern M., den Vertriebsmitarbeiter der SEO Agentur, erfahren habe, dass nämlich Frau S. für einige Aufträge mangels Qualität nicht bezahlt worden sei. Auch Herr H., der Geschäftsführer der SEO Agentur, hatte diese Aussage zumindest nicht dementiert, als ich heute mit ihm telefoniert hatte.ole1210 hat geschrieben:Ich denke, rechtlich geht das Verhalten der Dame in Richtung Hehlerei. Sie hat euch die Texte "geklaut" und weiterverkauft. Da ist die Rechtslage recht eindeutig, kein Nutzungsrecht an den Texten. Ihr müsst natürlich irgendwie belegen können, das ihr Urheber seid.
Genau das habe ich eigentlich auch jedem versucht klarzumachen, dass die Texte derzeit eigentlich gar nicht genutzt werden dürfen, solange wir nicht dafür bezahlt werden. Daher sollte es normalerweise im Sinne der SEO Agentur sein, das Problem zu klären, OHNE es auf einen teuren Rechtsstreit ankommen zu lassen. Bisher habe ich auf jeden Fall mein Möglichstes für eine gütliche Einigung getan, stoße allerdings leider nur auf taube Ohren, niemand will die Sache offenbar wirklich geklärt haben. Aber die Texte brav verwenden, dazu ist man bereit, obwohl man ganz genau weiß, dass der Texter davon nie bezahlt wurde.Vegas hat geschrieben:In der Praxis ist eine gütliche Einigung sicher am sinnvollsten, denn wenn der Kunde die Texte nicht verwenden darf und Ihr drauf sitzen bleibt, weil Frau S. nicht greifbar ist, ist niemanden geholfen.