mtx93 hat geschrieben:Hasenhuf hat geschrieben:
mtx93 hat geschrieben:Und öffentliches Interesse definiert wer?
Ich bin ein Teil der Öffentlichkeit, ich habe Interesse.
Entwickle doch bitte Interesse, Diskussionen wenigstens halbwegs sinnvoll zu führen oder dich rauszuhalten.
Ok, nur für die Akten: Die Frage war "wer definiert öffentliches Interesse?".
Wie jeder nachlesen kann. Warum auch immer Du meinst das herausstellen zu müssen. Du laberst im Anschluß aber einen Haufen Zeug, das bestenfalls sinnlos ist.
"Ich bin ein Teil der Öffentlichkeit, ich habe Interesse."
Was soll das zum Ausdruck bringen? Du bist ggf. Teil der Öffentlichkeit, stimmt zwar, speilt aber keine Rolle. Du hast Interessen, mag stimmen, spielt aber so gut wie keine Rolle. Soll das wirklich etwas zu "Öffentliches Interesse" beitragen?
noch ein Beispiel:
"Wie kommst du dazu mein Interesse, meine Informationen und meine Leben zu bestimmen?"
Wer tut so was? Was soll "meine Informationen und meine Leben zu bestimmen" überhaupt genau sein? Was willst Du zum Ausdruck bringen? Was hat das mit öffentlichem Interesse zu tun?
mtx93 hat geschrieben:Es gibt nämlich keine Antwort darauf. Das ist das Problem.
Es ist immer willkürlich und im Context einer sich verändern Gesellschaft.
Das ist doch eine Antwort, wenn auch eine zur hälfte falsche Antwort. Ein Rechtsbegriff ist nicht willkürlich, nur weil er unbestimmt ist. Richtig ist, Gesellschaft wie Gesetze ändern sich. Gesetze, die, ohne geändert zu werden, gesellschaftlichen Änderungen folgen können, sind oft gerade dadurch sehr gut. Und was hast Du an dem Wikipedia-Artikel "Öffentliches Interesse" auszusetzen?
mtx93 hat geschrieben:Was heute ein Tabu ist mag morgen keins mehr sein. Was heute als Gesellschaftlich akzeptiert gilt, ist es morgen nicht.
In dem Bewußtsein handle ich schon heute. In dem Bewußtsein antworte ich Leuten die sagen "wer nichts zu verbergen hat ..." mit "Unsinn". Und auch aus dem Grund sind unter anderem Erlaubnisse von Minderjährigen zum Recht am einenen Bild schwebend unwirksam.
mtx93 hat geschrieben:Beispiel? Rauchen - und vor allem Rauchen in der Öffentlichkeit?
Was macht dieses Beispiel interessant? Gesundheit!
Stellt euch mal vor, das in Zukunft der Krankenkassenbeitrag sich auf die Gesundheitshistorie des einzelnen bezieht (was im kommen ist)...
Was ist nun mit den Bildern aus der Freizeit wo man Stolz die Kippe zeigt?
Ist es gesellschaftlich ok, diese Bilder dann löschen zu lassen, um zu vermeiden das die Krankenkasse einem auf die Schliche kommt weil man "immer Nichtraucher" angegeben hat?
Ich kann nicht erkennen inwiefern hier die gesellschaftliche Einstellung eine Rolle für die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Bilder sein soll. Wenn es zulässig war das Bild öffentlich zugänglich zu machen, dann ist es fürs erste noch immer zulässig. Nur weil man davon einen Nachteil hat, ändert sich daran nichts.
Was sollen das überhaupt für Bilder sein, bei denen öffentliches Interesse eine Rolle spielt? Ist Dir überhaupt klar, daß Du für die Beurteilung wichtige Informationen wegläßt? Worum soll es denn gehen?
Es gibt "gewandelte Überzeugung". Wenn die vorliegt kann man die Erlaubnis zurückziehen. Wenn man seine Überzeugung zum Rauchen geändert hat, muß man sich aber keine Sorgen wegen der Versicherung machen, denn dann gibt es keine halbwegs aktuellen Fotos auf denen man raucht. Aber selbst wenn, wenn man die Erlaubnis erteilt solche Fotos öffentlich zugänglich zu machen oder in Situationen raucht, in denen man auch ohne Erlaubnis abgebildet werden darf, ist man selber schuld, erst recht, wenn man sich betrügerisch betätigt.
mtx93 hat geschrieben:Das (ein Idiot) war und wird jeder sein, der glaubt gesellschaftliche Normen und Freiheiten lassen sich per Gesetz durchsetzen oder seien einfach zu beantworten.
Logisch, denn nur Rechte lassen sich durchsetzen. Wobei "durchsetzen" nicht bedeutet, daß man dafür sogen könnte, daß nicht gegen das Gesetz verstoßen wird. Freiheiten lassen sich nur durchsetzen sofern man ein Recht darauf hat, wobei dann wieder Recht durchgesetzt wird.
Geht es noch um öffentliches Interesse?