Vorwort:
SearchKing.com, ein Such- und Verzeichnisportal, machte sich den durch Google vergebenen PageRank zu nutze indem SearchKing zum Einen durch PageRank-Netzwerke den eigenen PageRank positiv beeinflusste und zum Anderen den dadurch gewonnenen hohen PageRank kommerziell vermarktete. Google setzte nach Kenntnis dieser Praktiken den PageRank der Searchking-Seiten zurück, sodass ein vermarkten nicht mehr rentabel ist. Daraufhin strengte SearchKing die Klage gegen Google an, in der SearchKing dagegen protestierte, dass es nicht angehen kann, den PageRank manuell zu beeinflussen, da der PageRank eine Widerspiegelung der “öffentlichen Meinung” einer Website ist und deswegen nicht manuell durch Google beeinflusst werden darf/soll.
Das Gericht entschied für Google. Damit ist jetzt gerichtlich entschieden worden, dass Google sehr wohl das Recht hat, den durch Google selbst vergebenen PageRank manuell zu beeinflussen.
Die Entscheidung belastet den Wert: PageRank in seiner Glaubwürdigkeit sehr, denn wenn einer Seite der PageRank genommen werden kann, ist es natürlich auch möglich eine Seite damit zu “pushen”. In Fachkreisen ist der Wert deswegen immer mehr nur noch ein fiktiver Anhaltswert der jedoch in keiner seriösen Studie Anklang findet, da der Wert von der Willkür Google´s abhängig ist. Das Urteil des Portalbetreibers SearchKing unterstreicht diese Willkür nochmal deutlich.
Die derzeitige Umstellung der PageRank Technologie, welche nach anderen Kriterien die Popularität einer Seite bewertet (Topic-Sensitive PageRank) wird daran nichts ändern, dass einige Seiten an dieser Berechung mit Sicherheit nicht teilnehmen bzw überbewertet werden.