BAFA Förderung

Unternehmen haben die Möglichkeit für SEO Beratungsleistungen eine staatliche Förderung zu erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Unternehmensberatungen bis 3.500 Euro mit 80% bzw. 50% Kostenerstattung. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Voraussetzungen und machen Sie Ihre Firma mit einer SEO Beratung fit für den digitalen Wettbewerb.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Formalitäten und stellen die nötigen Anträge.

▶ BAFA Beratung anfragen

Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

Mit einem Zuschuss zu den Beratungkosten wird es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Förderung individueller Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung ist möglich.
Die Unternehmensberatungen müssen als Einzelberatung durchgeführt werden und dürfen nicht länger als 5 Tage dauern. Nicht gefördert werden mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanzierte Beratungen (Kumulierungsverbot). Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden auch nicht gefördert.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (offizielle Seite)

Wie hoch ist der Zuschuss?

Region maximal förderfähige Beratungskosten Fördersatz maximaler Zuschuss
Neue Bundesländer
(ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg
Region Trier
3.500 Euro 80% 2.800 Euro (pro Antrag)
insgesamt
14.000 Euro (für 5 Anträge)
Alte Bundesländer
(ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Land Berlin
Region Leipzig
3.500 Euro 50% 1.750 Euro (pro Antrag)
insgesamt
8.750 Euro (für 5 Anträge)

Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr.

Nach der Förderrichtlinie: Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Konzeptionell beinhaltet…
► eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,
► die Benennung der ermittelten Schwachstellen und darauf aufbauend
► konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen
► mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. ▶ BAFA Beratung anfragen

Förderrichtlinie zur Beratungsförderung

  1. Vor Antragstellung keinen Beratungsvertrag schließen oder mit der Beratung beginnen.
  2. Antragsstellung
  3. 6 Monate für die Beratung (ab Zugang des Informationsschreibens).
  4. Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
► Verwendungsnachweisformular
► Formular zur EU-KMU und De-minimis Erklärung (auf Internetseite des BAFA)
► Erklärung zur Kenntnisnahme der Achtung der Charta der Grundrechte der EU (auf Internetseite des BAFA)
► Beratungsbericht inklusive ESF-Plus-Fragebogen und unterschriebene Erklärungen
► Rechnung
► Kontoauszug oder Bankbestätigung
► Bestätigungsschreiben des Regionalpartners