Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (offizielle Seite)
Wie hoch ist der Zuschuss?
Region | maximal förderfähige Beratungskosten | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg Region Trier |
3.500 Euro | 80% | 2.800 Euro (pro Antrag) insgesamt 14.000 Euro (für 5 Anträge) |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin Region Leipzig |
3.500 Euro | 50% | 1.750 Euro (pro Antrag) insgesamt 8.750 Euro (für 5 Anträge) |
Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr.
► eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,
► die Benennung der ermittelten Schwachstellen und darauf aufbauend
► konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen
► mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. ▶ BAFA Beratung anfragen
Förderrichtlinie zur Beratungsförderung
- Vor Antragstellung keinen Beratungsvertrag schließen oder mit der Beratung beginnen.
- Antragsstellung
- 6 Monate für die Beratung (ab Zugang des Informationsschreibens).
- Verwendungsnachweis
► Verwendungsnachweisformular
► Formular zur EU-KMU und De-minimis Erklärung (auf Internetseite des BAFA)
► Erklärung zur Kenntnisnahme der Achtung der Charta der Grundrechte der EU (auf Internetseite des BAFA)
► Beratungsbericht inklusive ESF-Plus-Fragebogen und unterschriebene Erklärungen
► Rechnung
► Kontoauszug oder Bankbestätigung
► Bestätigungsschreiben des Regionalpartners