Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (offizielle Seite)
Wie hoch ist der Zuschuss?
| Region | maximal förderfähige Beratungskosten | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
| Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg Region Trier |
3.500 Euro | 80% | 2.800 Euro (pro Antrag) insgesamt 14.000 Euro (für 5 Anträge) |
| Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin Region Leipzig |
3.500 Euro | 50% | 1.750 Euro (pro Antrag) insgesamt 8.750 Euro (für 5 Anträge) |
Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr.
â–º eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,
â–º die Benennung der ermittelten Schwachstellen und darauf aufbauend
â–º konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen
â–º mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. ▶ BAFA Beratung anfragen
Förderrichtlinie zur Beratungsförderung
- Vor Antragstellung keinen Beratungsvertrag schließen oder mit der Beratung beginnen.
- Antragsstellung
- 6 Monate für die Beratung (ab Zugang des Informationsschreibens).
- Verwendungsnachweis
â–º Verwendungsnachweisformular
â–º Formular zur EU-KMU und De-minimis Erklärung (auf Internetseite des BAFA)
â–º Erklärung zur Kenntnisnahme der Achtung der Charta der Grundrechte der EU (auf Internetseite des BAFA)
â–º Beratungsbericht inklusive ESF-Plus-Fragebogen und unterschriebene Erklärungen
â–º Rechnung
â–º Kontoauszug oder Bankbestätigung
â–º Bestätigungsschreiben des Regionalpartners


